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   BayObLG, 11.03.1998 - 3Z BR 461/97   

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https://dejure.org/1998,9311
BayObLG, 11.03.1998 - 3Z BR 461/97 (https://dejure.org/1998,9311)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 3Z BR 461/97 (https://dejure.org/1998,9311)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 3Z BR 461/97 (https://dejure.org/1998,9311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bemessung des Geschäftswerts in Wohnungseigentumssachen gem. § 48 Abs. 3 S. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde; Geschäftswert; Beschlußanfechtung; Fassade; Sanierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 31; WEG § 48 Abs. 3 Satz 2
    Festsetzung eines Geschäftswerts nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 11.03.1998 - 3Z BR 461/97
    Wird - wie hier - ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319/324 f.; 1993, 119/121 m.w.N.; Palandt/Bassenge BGB 57.Aufl. § 48 WEG Rn. 13).

    Diese ist als konkrete Einzelbeanstandung grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (BayObLGZ 1988, 319/325).

  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 11.03.1998 - 3Z BR 461/97
    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/Merle WEG 7.Aufl. § 48 Rn.31).

    Wird - wie hier - ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319/324 f.; 1993, 119/121 m.w.N.; Palandt/Bassenge BGB 57.Aufl. § 48 WEG Rn. 13).

  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 11.03.1998 - 3Z BR 461/97
    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/Merle WEG 7.Aufl. § 48 Rn.31).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    3 Z 74/88|KG; 12.11.1987; 16 U 1465/87|BGH; 08.04.1988; V ZR 260/86|BGH; 23.06.1988; III ZR 8/87|BGH; 25.04.1988; II ZR 17/87">NJW-RR 1989, 79 m. w. N.; BayObLG WuM 1998, 313).
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